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1. Offizieller Fanclub der Lauterbacher Luchse

seit 14. April 2013

Satzung des „Fanclub Luchse Lauterbach“

§1 Name, Sitz, Homepage und Geschäftsjahr

  1. Der Club führt den Namen Fanclub Luchse Lauterbach und hat seinen Sitz in Schlitz-Bernshausen. Die Anschrift lautet:
    Claus Robert Mattern
    Grundacker 9
    36110 Schlitz-Bernshausen
  2. Der Fan-Club veröffentlicht Beiträge/Aktionen usw. unter der Fan-Club-Homepage. Folgende URL
    gilt als Einstiegspunkt: https://www.fanclub-luchse.de
  3. Geschäftsjahr ist vom 01.05. – 30.04.

§2 Zweck des Clubs

  1. Der Club hat den Zweck, die Luchse Lauterbach bei allen ihren Heimspielen zu unterstützen. Zu
    den Heimspielen zählen außer den Ligaspielen auch Pokalspiele und Freundschaftsspiele.
  2. Über Fahrten zu Auswärtsspielen kann bei genügendem Interesse der Vorstand entscheiden.
  3. Der Luchse Fanclub ist bestrebt die humanen Ziele der Luchse Lauterbach zu unterstützen.
  4. Des weiteren ist der Club bestrebt soziale Ziele in der Gemeinde Lauterbach und Umgebung
    zu unterstützen.

§3 Mitgliedschaft

  1. Dem Club gehören an:
    a) ordentliche Mitglieder
    b) fördernde Mitglieder
  2. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen.
  3. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Aufgaben des Clubs ideell
    und/oder materiell fördern.

§4 Aufnahme

  1. Die Aufnahme als Mitglied in den Club bedarf eines Antrages beim Vorstand. Über die Aufnahme
    entscheidet der Vorstand. Anträge von Personen unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen
    Zustimmung durch die/den Erziehungsberechtigten.
  2. Mit der Aufnahme in den Club erkennt das Mitglied diese Satzung und die von der
    Hauptversammlung beschlossenen Mitgliedsbedingungen an.
  3. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller keinen Einspruch
    einlegen.

§5 Austritt und Ausschuss

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschuss.
    a) Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Er ist mindestens drei Monate
    vorher dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
    b) Mitglieder, die ihre Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommen, gegen die Satzung verstoßen oder
    durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen des Clubs schädigen, können durch den
    Vorstand ausgeschlossen werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen die Entscheidung des
    Vorstandes innerhalb von 14 Tagen nach Beschlussfassung Einspruch einlegen. Über den Einspruch
    entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Ausschuss erfolgt mit dem Datum der
    Beschlussfassung.
  2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Club. Entrichtete Beiträge
    werden nicht zurückerstattet.

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben das Recht:
    a) nach den Bestimmungen dieser Satzung an den Versammlungen und Veranstaltungen des Clubs
    teilzunehmen, Anträge zu stellen und sämtliche allgemein angebotenen materiellen und ideellen
    Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen.
    b) Ehrungen und Auszeichnungen für verdiente Mitglieder zu beantragen.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Clubs wahrzunehmen. Die Mitglieder
    sind dazu aufgerufen, in regelmäßigen Abständen Beiträge auf der Fan-Club begleitenden
    Homepage http://www.fanclub-luchse.de im Forum zu verfassen und interessante Diskussionen
    anzustoßen.
  3. Alle passiven und fördernden Mitglieder entrichten den von der Hauptversammlung beschlossenen
    Beitrag. Dieser ist jährlich ab April durch Überweisung zu zahlen.
  4. Alle ordentliche Mitglieder entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
    Zurzeit beträgt dieser:
    Kinder und Jugendliche 0 – 16 Jahren
    frei
    Jugendliche und Erwachsene ab 17 Jahre
    15 € jährlich
    Dieser ist jährlich ab April durch Überweisung oder Barzahlung zu entrichten.
  5. Jedes Mitglied ist zur Entrichtung des Beitrages bis spätestens 30.06. eines Jahres verpflichtet,
    kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt der automatische Ausschluss aus dem Fanclub.

§7 Haftung des Clubs

  1. Der Club übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich seine Mitglieder oder Nichtmitglieder bei
    Teilnahme an Veranstaltungen des Clubs zuziehen.
  2. Der Club übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen und Sachschäden die von Teilnehmern
    bei Veranstaltungen und Aktivitäten des Clubs verursacht werden.

§8 Organe

Organe des Clubs sind:
a) die Hauptversammlung
b) der Vorstand
c) die Mitgliederversammlung

§9 Hauptversammlung

  1. Zur Hauptversammlung ist vom Vorsitzenden auf Beschluss des Vorstandes nach eigenem
    Ermessen oder auf Verlangen von 50% der Mitglieder, mindestens aber jährlich im April unter
    Angabe der Tagesordnung spätestens 2 Wochen vor Termin schriftlich einzuladen.
  2. Anträge und Anregungen sind bei dem Vorsitzenden bis spätestens 4 Wochen vor der
    Jahreshauptversammlung schriftlich einzureichen. Später gestellte Anträge werden erst in der darauf
    folgenden Hauptversammlung behandelt.
  3. Die Hauptversammlung ist zuständig für die
    a) Wahl der Vorstandsmitglieder
    b) Wahl zweier Kassenprüfer für das folgende Geschäftsjahr,
    c) Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und seiner einzelnen Mitglieder sowie der
    Kassenprüfer,
    d) Genehmigung der Haushaltsführung und der Grundsätze künftiger Finanzgebarung,
    e) Festlegung der Mitgliedsbeiträge,
    f) Entlastung des Vorstandes,
    g) Änderung der Satzung,
    h) Auflösung der Clubs,
  4. In der Hauptversammlung sind stimmberechtigt die Mitglieder des Vorstandes, alle ordentlichen
    und fördernden Mitglieder.
  5. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Bei der
    Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der vertretenen Mitglieder. Über jede
    Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass vom Versammlungsleiter und vom
    Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll gilt als genehmigt, sofern innerhalb 14 Tage nach
    Versendung keine Einwände dagegen erhoben werden.

§10 außerordentliche Generalversammlung

  1. Eine außerordentliche Generalversammlung ist einzuberufen wenn:
    a) dies der Clubvorstand für erforderlich hält,
    b) dies zwei Drittel aller Stimmberechtigten Clubmitglieder in einer Liste durch Unterschrift fordern.
    Diese Liste ist unter Angabe der Gründe beim 1. Vorsitzenden abzugeben.
  2. Auch diese außerordentliche Generalversammlung ist wie unter Paragraph 9 beschrieben bekannt
    zu geben.

§11 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist nach Bedarf vom Vorstand einzuberufen. Ihr Zweck ist:
    a) Erledigung von laufenden Geschäften
    b) Behandlung von Wünschen und Anträgen der Clubmitglieder

§12 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    a) dem Vorsitzenden
    b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
    c) dem Schriftführer
    d) dem Kassierer
    e) Beisitzern
    Der erweiterte Vorstand besteht aus:
    a) Pressewart
    b) Kinder- und Jugendvertreter
  2. Der Vorstand beschließt über alle laufenden Angelegenheiten des Clubs, soweit nicht die
    Hauptversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung zuständig ist. Weiterhin ist der Vorstand
    verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung.
  3. Der Vorstand wird für 2Jahre gewählt, wahlberechtigt sind alle Mitglieder, sobald sie den
    Mitgliedsantrag unterschrieben und den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben.
  4. Vorstand im Sinne des Clubs ist die gesamte Vorstandschaft.
  5. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern
    übertragen.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Paragraph 14 Beschlüsse gefasst werden.
  7. Rechtsgeschäfte über 100 € die außerhalb der beschlossenen Aktivitäten liegen, bedürfen der
    Zustimmung des Vorstandes.

§13 Der 1. Vorsitzende

  1. Der 1. Vorsitzende vertritt den Club nach innen und außen. Im Verhinderungsfalle wird er durch
    den 2. Vorsitzenden oder den Schriftführer vertreten.
  2. Der 1. Vorsitzende handelt nach den Beschlüssen des Clubvorstands.

§14 Vorstandssitzungen

  1. Die Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf vom 1. Vorsitzenden einberufen.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % Mitglieder anwesend sind. Die
    Beschlüsse werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet der 1.
    Vorsitzende.

§15 Haftung

  1. Für alle von den einzelnen Mitgliedern übernommenen clubeigenen Gegenstände besteht Haftung
    bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei Beschädigung oder Verlust.

§16 Satzungsänderung

  1. Eine Änderung dieser Satzung bedarf der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
    Mitglieder der Hauptversammlung.
  2. Zur Änderung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen, dieser muss auf der Tagesordnung der
    Hauptversammlung aufgeführt sein.

§17 Auflösung

  1. Auflösung des Clubs kann nur auf einer außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Bei dieser
    Hauptversammlung müssen mindestens 50% der gesamten Mitglieder anwesend sein von denen
    sich 75% für eine Auflösung aussprechen. Zur Auflösung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen.
  2. Im Falle der Auflösung des Clubs bestimmt die Hauptversammlung wofür das Vermögen
    verwendet wird.

Inkrafttreten der neuen Satzung

Vorstehende Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 16.08.2020 geändert.

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